Kommunikation und Sendungen
Brief- und Telefonkontakt
Briefe von und an Untersuchungsgefangene unterliegen in aller Regel der Briefkontrolle durch das zuständige Gericht bzw. der zuständigen Staatsanwaltschaft, wodurch sich die Postlaufzeiten verlängern. Strafgefangene haben die Möglichkeit über die in jeder Wohngruppe angebrachten Telefonapparate Telefongespräche zu führen. Telefonate mit Strafgefangenen in die Anstalt sind grundsätzlich nicht möglich. Die Möglichkeit zum Telefonat mit Untersuchungsgefangenen bedürfen der schriftlichen Genehmigung des zuständigen Gerichts bzw. der zuständigen Staatsanwaltschaft.