Besucherinformationen

Besuchszeiten (Stand: 01.01.2023)

 

Besuchsabwicklung für Angehörige

Termine sind vorab und ausschließlich telefonisch unter 06235/499-1109 zu vereinbaren. Terminvereinbarung: Dienstag + Donnerstag 09-15 Uhr, Mittwoch 12-15 Uhr
Können Sie den vereinbarten Termin nicht rechtzeitig wahrnehmen, teilen Sie uns dies bitte frühzeitig mit.

Für den Besuch benötigen Sie ein gültiges Ausweisdokument (Personalausweis, Reisepass, Aufenthaltstitel). Das Ausweisdokument muss vorliegen. Fotos auf dem Handy sind nicht gültig. Andernfalls ist der Besuch / die Videotelefonie nicht möglich. Kinder bis zu vier Jahren können auch durch Vorlage einer Geburtsurkunde identifiziert werden.

Minderjährige werden nur zum Besuch zugelassen, sofern eine volljährige bevollmächtigte Begleitperson anwesend ist. Zusätzlich benötigen Minderjährige eine Erlaubnis und eine Kopie des Ausweisdokuments der Erziehungsberechtigten. Fotos auf dem Handy sind nicht gültig.

Bei Untersuchungsgefangenen (wenn StPO §119 angeordnet) ist eine gerichtliche oder staatsanwaltliche Besuchserlaubnis notwendig. Diese Regelung gilt auch für Kinder, allen Alters.

Melden Sie sich bitte mindestens 15 Minuten vor dem vereinbarten Besuchstermin an der Außenpforte an. Bei Verspätungen ist ein Hinausschieben der Besuchszeit aufgrund von Anschlussterminen nicht möglich.

Zum Besuch werden bis zu 3 Personen zugelassen.

Windeltragende Säuglinge und Kleinkinder werden unter Beaufsichtigung durch Bedienstete mit zur Verfügung gestellten Windeln umgewickelt.

Es dürfen keine Gegenstände (insbesondere Handys, Uhren, Schlüssel, Geld, ggf. Schmuck) mit in den Besuchsraum geführt werden.

  • Geldeinzahlungen erfolgen ausschließlich per Überweisung.
  • Privatwäsche dürfen die Gefangenen nicht erhalten.
  • Es darf nichts übergeben werden.

Vor jedem Besuch findet eine Personenkontrolle mit Metalldetektorrahmen, Handsonde und durch Abtasten statt. Alkoholisierte Personen werden nicht zum Besuch zugelassen. Haben Sie Verständnis, dass im Zweifelfall eine Atemalkohol-Messung durchgeführt wird.

Die Toilette darf nur vor oder nach der Besuchsstunde aufgesucht werden. Ist der Toilettengang während der Besuchsstunde unumgänglich, darf die Besuchsstunde nicht fortgesetzt werden und der Besuchende muss die Anstalt verlassen.

Der Besuch wird optisch überwacht und bei nach Anordnung auch akustisch. In der Anstalt sowie im Besuchsraum erfolgt die Überwachung auch per Kamera (keine Aufzeichnung).

Körperkontakt ist ausschließlich kurz zur Begrüßung und Verabschiedung vor und nach dem Besuch erlaubt. Die körperliche Kontaktaufnahme während des Besuchs führt zum Abbruch des Besuchs. Während des Besuches darf nichts übergeben werden. Die Absperrung darf nicht bewegt werden.

Besuche werden untersagt oder abgebrochen, wenn die Sicherheit oder Ordnung der Anstalt gefährdet ist oder der Besuchsablauf gestört wird. Bei unangemessener Lautstärke kann der Besuch abgebrochen werden. Den Anweisungen der Bediensteten ist Folge zu leisten.

Videotelefonie (Skypebesuch)

Nur wenn die vollständigen Daten vorliegen, kann der Besuchstermin vereinbart werden.

Für den virtuellen Besuch benötigen Sie das Programm oder die App „Skype“.  Hierfür benötigen Sie ein entsprechend ausgestattetes Gerät und eine gute Internetverbindung.

Senden Sie uns unbedingt vor der Terminvereinbarung eine E-Mail an Besuch.jsasf(at)vollzug.jm.rlp.de  und teilen Sie uns mit:
1) Skype-Benutzername & Live:.cid.-Nr
2) Namen des Gefangenen
3) eine Telefonnummer für Rückfragen
4) bei Untersuchungsgefangenen (wenn StPO §119 angeordnet) die Besuchserlaubnis.

Nimmt eine Person am virtuellen Besuch teil, für die keine Besuchserlaubnis vorliegt oder sich nicht vorab ausweist, wird der Besuch ohne Abmahnung abgebrochen.

Achten Sie darauf, dass Sie 15 Minuten vor der vereinbarten Zeit erreichbar sind. Wir rufen Sie per Videochat an. Ein Anruf durch Sie selbst ist ausgeschlossen. Auch hierfür müssen Sie sich mit einem gültigen Ausweisdokument ausweisen. Halten Sie das Dokument bitte immer bereit.

Ein Verstoß gegen die Nutzungsbedingungen bzw. jeglicher Verdacht der missbräuchlichen Verwendung (z. B. Kontaktaufnahme mit einem nicht genehmigten Teilnehmer, das Vorspielen von Musik) führt ausnahmslos zum Abbruch des Videotelefonats.Es ist ausdrücklich verboten Screenshots oder Videos vom Videochat zu erstellen und ein Handy mit ins Bild zu nehmen. Für die Qualität und Datensicherheit während der Telefonate übernehmen wir keine Haftung.

Rechtsanwaltsbesuche/Jugendgerichtshilfen/Gutachter/Polizei etc.

Termine sind vorab telefonisch unter 06235/499-1106 oder 1107 zu vereinbaren.
Besuchszeiten: Montag - Donnerstag 07.30 – 15.45 Uhr, Freitag 07.30 – 12.30 Uhr.


Sofern Sie nicht schon unter Vorlage einer Vollmacht bzw. einer gerichtlichen Bestellung angezeigt haben, dass Sie Verteidigerin bzw. Verteidiger des Gefangenen sind, benötigen Sie bei Untersuchungsgefangenen eine schriftliche Besuchserlaubnis des zuständigen Gerichts bzw. der Staatsanwaltschaft. Diese benötigen Sie in jedem Falle auch für Dolmetscher und Kanzleikräfte. Dolmetscher benötigen ebenfalls eine Vereidigung.