Zuständigkeiten

Die Jugendstrafanstalt Schifferstadt ist zuständig für den

  •  Vollzug der Untersuchungshaft an männlichen Personen (soweit zur Tatzeit unter 21 Jahren) aus den Landgerichtsbezirken des Landes Rheinland-Pfalz außer LG Trier
  • Vollzug der Jugendstrafe an männlichen Personen nach Zuweisung durch die JSA Wittlich
  • Vollzug der Freiheitsstrafe von mindestens sechs Monaten an männlichen Personen, die bei der Beendigung des Strafvollzuges noch nicht 24 Jahre alt sein werden und sich für den Jugendvollzug eignen (§ 114 JGG)
  • Vollzug der Freiheitsstrafe für Gefangene im Erstvollzug, die bei Beginn des Strafvollzugs noch nicht 27 Jahre alt sein werden mit Freiheitsstrafen bis fünf Jahre aus den Landgerichtsbezirken des Landes Rheinland-Pfalz außer LG Koblenz und LG Trier