Geldeinzahlung für Gefangene
Wir bitten um Beachtung, dass Geldeinzahlungen für Gefangene nur per Überweisung
erfolgen können, damit die Besuchsabwicklung nicht unnötig beeinträchtigt wird.
Geldeinzahlungen an der Pforte oder beim Besuchsbeamten sind grundsätzlich nicht mehr möglich!
Überweisen Sie auf das Konto der Jugendstrafanstalt Schifferstadt, geben Sie unbedingt Name,
Vorname und Geburtsdatum des Gefangenen und eventuell den Verwendungszweck an.
Überweisungen mit SEPA:
IBAN: DE71 5455 0010 0190 0838 08
SWIFT-BIC: LUHSDE6AXXX
Brief- und Telefonkontakt
Briefe von und an Untersuchungsgefangene unterliegen in aller Regel der Briefkontrolle durch das zuständige Gericht bzw. der zuständigen Staatsanwaltschaft, wodurch sich die Postlaufzeiten verlängern. Strafgefangene haben die Möglichkeit über die in jeder Wohngruppe angebrachten Telefonapparate Telefongespräche zu führen. Telefonate mit Strafgefangenen in die Anstalt sind grundsätzlich nicht möglich. Die Möglichkeit zum Telefonat mit Untersuchungsgefangenen bedürfen der schriftlichen Genehmigung des zuständigen Gerichts bzw. der zuständigen Staatsanwaltschaft.
Pakete und Gegenstände
1. Wäschepakete Soweit private Kleidung und Wäsche zugelassen sind, können Wäschepakete nach Beantragung durch den Gefangenen und Genehmigung während der üblichen Geschäfts- und Besuchszeiten abgegeben werden.
2. Sonstige Pakete Der Empfang von Paketen mit Nahrungs- und Genußmitteln ist den Gefangenen nicht gestattet.