Besuch von Gefangenen in der JSA Schifferstadt
- Bitte beachten Sie ggf. aktuelle Informationen zum Besuch auf der Homepage! –
Besuchszeiten (Stand: 01.01.2023)
Besuchsabwicklung
- Jeder Gefangene kann ohne besondere Genehmigung monatlich bis zu vier Mal Besuch empfangen. Termine sind vorab telefonisch (06235/499-1109) oder beim Besuchstermin zu vereinbaren.
- Ohne gültiges Ausweisdokument ist ein Einlass zum Besuch nicht möglich; Kinder bis zu vier Jahren können auch durch Vorlage einer Geburtsurkunde identifiziert werden. Besuchende von Untersuchungsgefangenen müssen darüber hinaus eine gültige Besuchserlaubnis vorlegen, die das zuständige Haftgericht bzw. die zuständige Staatsanwaltschaft erteilt.
- Sie dürfen keinerlei Gegenstände, insbesondere keine Schriftstücke, Zigaretten, Taschen, elektronische Geräte, Handys, andere mobile Geräte zur funkbasierten Informationsübertragung, Armbanduhren, Geldbörsen usw. mit in die Anstalt einbringen. Diese können Sie in einem Schließfach außerhalb des Pfortengebäudes deponieren.
- Zum Besuch werden grundsätzlich nur bis zu drei Personen zugelassen. Besuchende, die noch keine 18 Jahre alt sind, werden nur zum Besuch zugelassen, wenn sie von einer personensorgeberechtigten Person oder von einer durch Personensorgeberechtigte beauftragten volljährigen Person oder von Beauftragten des Jugendamtes begleitet werden.
- Vor jedem Besuch findet eine Personenkontrolle mit Metalldetektorrahmen, Handsonde und durch Abtasten statt. Diese Kontrolle ist unabdingbar und erfolgt gleichgeschlechtlich.
- Alkoholisierte Personen können nicht zum Besuch zugelassen werden. Haben Sie Verständnis, dass im Zweifelfall eine Atemalkohol-Messung durchgeführt wird.
- Der Besuch wird optisch überwacht, im Falle einer entsprechenden Anordnung auch akustisch. In der Anstalt sowie im Besuchsraum erfolgt die Überwachung auch per Kamera (keine Aufzeichnung).
- Während des Besuches darf nichts übergeben werden.
- Die Gespräche sind in aller Regel in deutscher Sprache zu führen.
- Besuche werden untersagt oder abgebrochen, wenn die Sicherheit oder Ordnung der Anstalt gefährdet ist oder der Besuchsablauf gestört wird.
- Geldeinzahlungen sind beim Besuch nicht möglich und können nur mit Überweisung auf das Konto der Jugendstrafanstalt Schifferstadt bei der Sparkasse Vorderpfalz, IBAN: DE71 5455 0010 0190 0838 08 erfolgen. Bitte geben Sie hierbei unbedingt Name, Vorname und Geburtsdatum des Gefangenen an.
Videotelefonie (Skypebesuch)
- Für den virtuellen Besuch via Skype benötigen Sie einen PC nebst Lautsprecher, Mikrofon und eine passende Webcam bzw. ein entsprechend ausgestattetes Smartphone, Tablet oder Laptop, eine gute Internetverbindung und das Programm bzw. die App „Skype“.
- Die Videotelefonie-Besuche finden nur nach Terminvereinbarung statt. Die Termine können unter der Telefonnummer 06235 499-1109 vereinbart werden. Senden Sie uns umgehend nach der Terminvereinbarung eine E-Mail an JSASF(at)vollzug.jm.rlp.de und teilen Sie uns Ihren Skype-Benutzernamen, den Namen des Gefangenen und Ihre Kontaktdaten für eventuelle Rückfragen mit. Nur wenn der Skype-Benutzername vorliegt können die Videotelefonie-Verbindungen hergestellt werden.
- Achten Sie darauf, dass Sie zur vereinbarten Zeit erreichbar sind. Wir rufen Sie per Videochat über den von Ihnen angegebenen Skype-Namen an. Ein Anruf durch Sie selbst ist ausgeschlossen. Können Sie den vereinbarten Termin nicht rechtzeitig wahrnehmen, teilen Sie uns dies bitte frühzeitig mit.
- Auch für den virtuellen Besuch müssen Sie sich mit einem gültigen Personalausweis ausweisen und diesen zur Kontrolle vorzeigen. Halten Sie das Dokument bitte bereit. Bei Untersuchungsgefangenen ist üblicherweise eine gerichtliche oder staatsanwaltschaftliche Besuchserlaubnis notwendig. Halten Sie bitte das Original der Besuchserlaubnis zu Besuchsbeginn bereit. Nimmt eine Person am virtuellen Besuch teil, für die keine Besuchserlaubnis vorgezeigt werden kann oder die sich nicht vorab ausweist, wird der Besuch ohne weitere Abmahnung abgebrochen.
- Der virtuelle Besuch wird ständig optisch überwacht, bei der Untersuchungshaft, soweit dies verfügt ist, auch akustisch. In diesem Fall sind die Videotelefonate in deutscher Sprache zu führen und es ist nicht gestattet, über den Gegenstand des Strafverfahrens zu sprechen. Jeder Kontakt und Nachrichtenverlauf wird sofort nach dem Videochat in unserem SkypeAccount gelöscht.
- Es ist ausdrücklich untersagt, Video- oder Bildaufzeichnungen des Videotelefonats zu erstellen. Für die Qualität und Datensicherheit während der Telefonate übernimmt die JSA Schifferstadt keine Haftung.
- Ein Verstoß gegen die Nutzungsbedingungen bzw. jeglicher Verdacht der missbräuchlichen Verwendung (z. B. Kontaktaufnahme mit einem nicht genehmigten Teilnehmer) oder das Bekanntwerden anderer für die Genehmigung relevanter Tatsachen führt ausnahmslos zum Abbruch des Videotelefonats.
Hinweise für Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte
- Sofern Sie nicht schon unter Vorlage einer Vollmacht bzw. einer gerichtlichen Bestellung angezeigt haben, dass Sie Verteidigerin bzw. Verteidiger des Gefangenen sind, benötigen Sie bei Untersuchungsgefangenen eine schriftliche Besuchserlaubnis des zuständigen Gerichts bzw. der Staatsanwaltschaft. Diese benötigen Sie in jedem Falle auch für Dolmetscher und Kanzleikräfte.
- Besuche sind während der üblichen Geschäftszeiten möglich. Um vorherige Vereinbarung des Besuchstermins (Tel. 06235/499-1107 oder -1106) wird gebeten.